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Reisetipps

 

Verschimmeltes Zimmer, miserables Essen: So reklamieren Sie richtig!

Der Sommerurlaub zählt zu den schönsten Zeiten im Jahr. Das Wetter stimmt, für Unterhaltung wie Entspannung ist gesorgt, die Kraftreserven werden bei Sonne und guter Laune aufgefüllt. Es sei denn, der Trip mutiert zum Debakel. So reklamieren Sie richtig!

 

Der jährliche Ausflug ist von langer Hand geplant. Wir debattieren das Reiseziel, analysieren die regionalen Gepflogenheiten und buchen das passende Hotel für unsere Ansprüche. Sicherheitshalber kümmern wir uns etwa um unseren britischen Reisepass, holen Impfungen nach und füllen, falls notwendig, das Reisebudget mit einer ausländischen Währung auf. Doch was, wenn der Urlaub zum Albtraum wird, das Zimmer müffelt und der Service zu wünschen übrig lässt?

 

Reisemangel ist nicht gleich Reisemangel

Prospekte geizen selten mit Superlativen. Sie erklären den optimalen Urlaub, ein tolles Rahmenprogramm und perfekt auf Ihren Geschmack abgestimmte Zimmer. Wir sprechen von einem Reisemangel, wenn die gebuchten Leistungen entweder stark von der Realität abweichen – oder überhaupt nicht erbracht werden.

 

Komplizierter wird es bei regionalen oder saisonalen Eigenheiten des Gastlandes. Klar: Wer sich für Reiseziele fernab des Mainstreams entschieden hat, sollte nicht gleich aufschreien, wenn er im Reich Draculas einen Wolf heulen hört. Auch Insekten lassen sich nur schwerlich vermeiden, wenn Sie ihren Urlaub in Südeuropa oder Afrika verbringen.

 

So gehen Sie bei offensichtlichen Mängeln vor

In der Ruhe mag die Kraft liegen. Doch Reisemängel sollten umgehend moniert werden. Nur wenn Hotelbesitzer von Ihren Beschwerden wissen, können sie auf Ihre Klagen reagieren. Geben Sie dem Personal trotz Ihrer Wut ausreichend Zeit! Und achten Sie darauf, dass es nicht immer reicht, ausschließlich der Rezeption Bescheid zu geben. Wenn Sie nicht mindestens Ihren Reiseveranstalter informieren, könnten Sie nach Ihrer Rückkehr in rechtliche Stolperfallen tappen.

 

Bedenken Sie außerdem, dass Sie in der Beweispflicht stehen! Notieren Sie Ihre Klagen, schießen Sie Bilder und nennen Sie, sofern es Ihnen möglich ist, einen oder mehrere Zeugen. Vorsicht bei Gutscheinen oder Gutschriften des Veranstalters: Werden sie angenommen, haben Sie Ihre Ansprüche auf weitergehenden Schadensersatz verwirkt!

 

Wann lohnt sich der Rechtsbeistand?

Das Personal ist informiert, die Reiseleitung über Mängel aufgeklärt – und trotzdem keine Besserung in Sicht. Aus der romantischen Nacht im Schloss ist ein Desaster in der Ruine geworden. Grund genug, einen Rechtsbeistand zu beauftragen. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite! Schließlich wird jede Klage als Einzelfall behandelt. Fragen Sie sich jedoch selbst, ob Leistungen nicht erbracht wurden oder Sie lediglich das Haar in der Suppe suchen. Wenige Euro sind weder Ärger noch Streit wert!

 

Hotelzimmer

Hotelzimmer - Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)